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Über die Internetseite www.eBilanzOnline.de können der Inhalt der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. alle weiteren Taxonomiebestandteile gem. § 5b EStG (sog. "E-Bilanz") nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Darüber hinaus kann aus den handelsrechtlichen Jahresabschlussdaten eine XBRL-Datei für die Offenlegung beim Bundesanzeiger erstellt werden. Zur Erleichterung der Erfassung und Fortschreibung der für die elektronische Übertragung benötigten Daten werden folgende übergreifende Funktionen zur Verfügung gestellt: Übergreifende bzw. administrative Funktionen
Mandantenbezogene Funktionen
(Vor-)Validierung der AusgangsdatenInsbesondere die im GCD-Modul erfassten Daten können vor einer Übertragung an den ELSTER Rich-Client (ERiC) (vor-)validiert werden. Hierdurch wird die Notwendigkeit der wiederholten Übergabe der Daten an den ERiC zur Findung und Behebung von Erfassungsfehlern eingeschränkt. Übertragung der E-Bilanz und DokumentationDer erzeugte XBRL-Datensatz kann im Rahmen der Übertragung angezeigt und bei Bedarf modifiziert werden. Für den Fall einer erfolgreichen Übertragung des Datensatzes durch den ERiC wird die übertragene XBRL-Instanzdatei einschließlich des Übertragungsprotokolls, der Übertragungszeit und dem übertragenden Benutzer dauerhaft in eBilanz Online gespeichert. Offenlegung beim BundesanzeigerSoweit die E-Bilanz als Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung übertragen wird, können die handelsrechtlichen Jahresabschlussdaten für die Erzeugung einer XBRL-Datei zur Offenlegung beim Bundesanzeiger weiterverwendet werden. |

