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Import der eBilanz

Liefern Unternehmen künftig nur Steuerbilanzen in der elektronischen Form der eBilanz?

Es besteht ein Wahlrecht, entweder separate Steuerbilanzen oder Handelsbilanzen mit einer steuerlichen Überleitungsrechnung zu erstellen. Wie hoch der Anteil von Steuerbilanzen im Vergleich zu Handelsbilanzen mit Überleitungsrechnungen sein wird, ist (noch) nicht abschätzbar.

 

Sind Steuerbilanzen für die Analyse akzeptabel?

Die wesentlichen Unterschiede zwischen Handelsbilanzen und Steuerbilanzen bestehen vor allem bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen und von mittel-/langfristigen Rückstellungen. Der dabei bestehende Differenzbetrag wirkt sich erfahrungsgemäß nur sehr bedingt auf das Rating und die Bonitätsbeurteilung aus – und die Kapitaldienstberechnung ist hiervon freilich völlig unberührt. Unseres Erachtens handelt es sich daher hierbei eher um eine akademische Frage, ob für die Analyse und Risikoentscheidung die Handels- oder Steuerbilanz verwendet werden soll. Sofern ein Kreditinstitut jedoch auf die Analyse der Handelsbilanz bestehen sollte, ist es immer noch wesentlich effizienter, einen Upload der Steuerbilanz durchzuführen und die wenigen Unterschiede manuell vorzunehmen.

 

Gibt es eine Möglichkeit aus C-APP® heraus die Daten einer Steuerbilanz in eine Handelsbilanz zu „konvertieren“?

Alle hochgeladenen oder manuell erfassten Daten können nachbearbeitet/geändert werden.

 

Import aus Banksystemen

Welche Möglichkeiten gibt es für das „Einlesen“ von Daten aus vorhandenen Banksystemen?

Der Import kann neben der manuellen Erfassung alternativ über einen Webservice oder über eine sog. „dateibasierten Schnittstelle“ erfolgen. Damit können Daten von allen strukturierten und maschinell lesbaren Datenquellen übernommen werden.

 

Wie viel Aufwand zieht ein derartiger Import nach sich?

Der Webservice kann so installiert werden, dass ein automatischer Import erfolgt; der Aufwand für einen dateibasierten Import liegt bei drei Klicks und ca. fünf Sekunden (!) „Wartezeit“; ist also weitgehend vernachlässigbar.

 

Wer sollte Ihres Erachtens die Aufgabe eines dateibasierten Imports übernehmen?

Dafür gibt es freilich verschiedene Möglichkeiten: Wir haben Kunden, bei denen der Upload im Bereich Markt erfolgt. Andere Nutzer haben sich dafür entschieden, den Upload bereits m Bereich Marktfolge oder auch im Rahmen der generellen Erfassung der Abschlussdaten durchzuführen.

 

Ist ein Datenexport von C-APP® in ein bankinternes System möglich?

Auch das ist grundsätzlich möglich. Sofern dies nicht über einen Webservice erfolgen soll, muss ggf. zunächst ein Export in Excel erfolgen; diese Datei kann dann in C-APP „eingelesen“ werden.

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