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DAC 6

Am 30. Juni 2020 endet der Übergangszeitraum des Gesetzes zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Ab dem 1. Juli 2020 sind zuvorderst sog. Intermediäre, die im Begriff sind, eine grenzüberschreitende Steuergestaltung umzusetzen, verpflichtet, einen elektronischen Datensatz mit den wesentlichen Informationen zur Steuergestaltung an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Die Frist für die Meldung von Steuergestaltungen zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 30. Juni 2020 endet am 31. August 2020. Jede weitere meldepflichtige Steuergestaltung ist ab dem 1. Juli 2020 innerhalb einer 30-Tage-Frist beim BZSt zu melden.

Mit dem DefTax-Modul DAC 6 ist der gesamte Prozess der Qualifizierung meldepflichtiger Steuergestaltungen bis hin zur Einreichung des Datensatzes nach amtlich vorgeschriebenem Format in einer Lösung verfügbar.

Weiterhin bietet Ihnen das Modul folgende Funktionen:

  • Anlage und Verwaltung von Steuergestaltungen
  • Prüfung und Dokumentation der Meldepflicht anhand vonSchritt-für-Schritt-Analysen auf der Basis eines Fragenkataloges
  • Erstellung und Übertragung von Meldungen an das BZSt mittels amtlich vorgeschriebenen Datensatzes (XML-Datei) und der Massendatenschnittstelle ELMA5
  • Postfach zum Empfang von Rückmeldungen seitens der Bundesfinanzverwaltung
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