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Grundsteuermodul

Das DefTax-Modul Grundsteuermodul ist mehr als nur eine Schreibmaschine zur Befüllung des Formulars. Es vereinfacht die elektronische Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes. Durch die neue DefTax/SAP-Schnittstelle können Ihre Daten und Werte ganz einfach aus SAP nach DefTax übertragen werden.

Im Grundsteuermodul werden die Anforderungen der Finanzverwaltung berücksichtigt:

1. Die rechtlichen Rahmenbedingungen:

  • Grundsteuer-Reformgesetz-GrStRefG vom 26. November 2019
  • § 72 Absatz 3 GG (Länderöffnungsklausel)
  • Eine Erklärung muss je wirtschaftlicher Einheit abgegeben werden
  • Die Übermittlung über ELSTER ist grundsätzlich Pflicht

2. Wer muss die Erklärung abgeben:

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
  • Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Grundstücks (Erbbauverpflichtete)
  • Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden: Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Gebäudes

3. Wann muss eine Erklärung abgegeben werden:

    Wenn sich...
  • der Grundsteuerwert ändert (Wertfortschreibung),
  • die Vermögensart ändert (Nachfeststellung),
  • die Grundstücksart ändert (Artfortschreibung) oder
  • Tatsachen ergeben, die zu einer erstmaligen Feststellung (Nachfeststellung) führen können; z. B. der Wegfall einer Steuerbefreiung oder die Teilung eines Grundstücks.

Die Anwendung umfasst folgende Bereiche:

  • Stammdatenverwaltung der Objekte
  • Bereich für die Bewertung der Objekte
  • Bereich für die elektronische Übermittlung
  • Bereich für den Bescheidabgleich
  • Bereich für die Verwaltung von Zahlungen
  • Stammdatenbereich
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