Grundsteuermodul
Das DefTax-Modul Grundsteuermodul ist mehr als nur eine Schreibmaschine zur Befüllung des Formulars. Es vereinfacht die elektronische Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes. Durch die neue DefTax/SAP-Schnittstelle können Ihre Daten und Werte ganz einfach aus SAP nach DefTax übertragen werden.
Im Grundsteuermodul werden die Anforderungen der Finanzverwaltung berücksichtigt:
1. Die rechtlichen Rahmenbedingungen:
- Grundsteuer-Reformgesetz-GrStRefG vom 26. November 2019
- § 72 Absatz 3 GG (Länderöffnungsklausel)
- Eine Erklärung muss je wirtschaftlicher Einheit abgegeben werden
- Die Übermittlung über ELSTER ist grundsätzlich Pflicht
2. Wer muss die Erklärung abgeben:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks
- Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
- Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Grundstücks (Erbbauverpflichtete)
- Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden: Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Gebäudes
3. Wann muss eine Erklärung abgegeben werden:
- Wenn sich...
- der Grundsteuerwert ändert (Wertfortschreibung),
- die Vermögensart ändert (Nachfeststellung),
- die Grundstücksart ändert (Artfortschreibung) oder
- Tatsachen ergeben, die zu einer erstmaligen Feststellung (Nachfeststellung) führen können; z. B. der Wegfall einer Steuerbefreiung oder die Teilung eines Grundstücks.
Die Anwendung umfasst folgende Bereiche:
- Stammdatenverwaltung der Objekte
- Bereich für die Bewertung der Objekte
- Bereich für die elektronische Übermittlung
- Bereich für den Bescheidabgleich
- Bereich für die Verwaltung von Zahlungen
- Stammdatenbereich