Über die Internetseite www.ebilanzonline.de können der Inhalt der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. alle weiteren Taxonomiebestandteile gem. § 5b EStG (sog. "E-Bilanz") nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Darüber hinaus kann aus den handelsrechtlichen Jahresabschlussdaten eine XBRL-Datei für die Offenlegung beim Bundesanzeiger erstellt werden.
Zur Erleichterung der Erfassung und Fortschreibung der für die elektronische Übertragung benötigten Daten werden folgende übergreifende Funktionen zur Verfügung gestellt:
Übergreifende bzw. administrative Funktionen
- Anlage von Mandanten
- Anlage von Perioden, für die eine Übertragung erfolgen soll
- Anlage weiterer Benutzer
- flexible Zuordnung von Taxonomien zu Mandanten und Perioden
- Verwaltung von Gesellschaftern bei Personengesellschaften
- Speicherung und Download von Übertragungsprotokollen und tatsächlich übertragenen XBRL-Dateien
Mandantenbezogene Funktionen
- Erfassung der Stammdaten (GCD - Global Common Document)
- Erfassung aller GAAP-Daten
- Import aller Daten über eine einfache Excel-Schnittstelle
(Vor-)Validierung der Ausgangsdaten
Insbesondere die im GCD-Modul erfassten Daten können vor einer Übertragung an den ELSTER Rich-Client (ERiC) (vor-)validiert werden. Hierdurch wird die Notwendigkeit der wiederholten Übergabe der Daten an den ERiC zur Findung und Behebung von Erfassungsfehlern eingeschränkt.
Übertragung der E-Bilanz und Dokumentation
Der erzeugte XBRL-Datensatz kann im Rahmen der Übertragung angezeigt und bei Bedarf modifiziert werden. Für den Fall einer erfolgreichen Übertragung des Datensatzes durch den ERiC wird die übertragene XBRL-Instanzdatei einschließlich des Übertragungsprotokolls, der Übertragungszeit und dem übertragenden Benutzer dauerhaft in eBilanz Online gespeichert.
Offenlegung beim Bundesanzeiger
Soweit die E-Bilanz als Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung übertragen wird, können die handelsrechtlichen Jahresabschlussdaten für die Erzeugung einer XBRL-Datei zur Offenlegung beim Bundesanzeiger weiterverwendet werden.