Funktionen Webseite der fwsb GmbH

Über die Internetseite www.ebilanzonline.de können der Inhalt der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. alle weiteren Taxonomiebestandteile gem. § 5b EStG (sog. "E-Bilanz") nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Darüber hinaus kann aus den handelsrechtlichen Jahresabschlussdaten eine XBRL-Datei für die Offenlegung beim Bundesanzeiger erstellt werden.

Zur Erleichterung der Erfassung und Fortschreibung der für die elektronische Übertragung benötigten Daten werden folgende übergreifende Funktionen zur Verfügung gestellt:

Übergreifende bzw. administrative Funktionen

  • Anlage von Mandanten
  • Anlage von Perioden, für die eine Übertragung erfolgen soll
  • Anlage weiterer Benutzer
  • flexible Zuordnung von Taxonomien zu Mandanten und Perioden
  • Verwaltung von Gesellschaftern bei Personengesellschaften
  • Speicherung und Download von Übertragungsprotokollen und tatsächlich übertragenen XBRL-Dateien

 Mandantenbezogene Funktionen

  • Erfassung der Stammdaten (GCD - Global Common Document)
  • Erfassung aller GAAP-Daten
  • Import aller Daten über eine einfache Excel-Schnittstelle

(Vor-)Validierung der Ausgangsdaten

Insbesondere die im GCD-Modul erfassten Daten können vor einer Übertragung an den ELSTER Rich-Client (ERiC) (vor-)validiert werden. Hierdurch wird die Notwendigkeit der wiederholten Übergabe der Daten an den ERiC zur Findung und Behebung von Erfassungsfehlern eingeschränkt.

Übertragung der E-Bilanz und Dokumentation

Der erzeugte XBRL-Datensatz kann im Rahmen der Übertragung angezeigt und bei Bedarf modifiziert werden. Für den Fall einer erfolgreichen Übertragung des Datensatzes durch den ERiC wird die übertragene XBRL-Instanzdatei einschließlich des Übertragungsprotokolls, der Übertragungszeit und dem übertragenden Benutzer dauerhaft in eBilanz Online gespeichert.

Offenlegung beim Bundesanzeiger

Soweit die E-Bilanz als Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung übertragen wird, können die handelsrechtlichen Jahresabschlussdaten für die Erzeugung einer XBRL-Datei zur Offenlegung beim Bundesanzeiger weiterverwendet werden.

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