Am 30. Juni 2020 endet der Übergangszeitraum des Gesetzes zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Ab dem 1. Juli 2020 sind zuvorderst sog. Intermediäre, die im Begriff sind, eine grenzüberschreitende Steuergestaltung umzusetzen, verpflichtet, einen elektronischen Datensatz mit den wesentlichen Informationen zur Steuergestaltung an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Die Frist für die Meldung von Steuergestaltungen zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 30. Juni 2020 endet am 31. August 2020. Jede weitere meldepflichtige Steuergestaltung ist ab dem 1. Juli 2020 innerhalb einer 30-Tage-Frist beim BZSt zu melden.
Mit dem DefTax-Modul DAC 6 ist der gesamte Prozess der Qualifizierung meldepflichtiger Steuergestaltungen bis hin zur Einreichung des Datensatzes nach amtlich vorgeschriebenem Format in einer Lösung verfügbar.
Weiterhin bietet Ihnen das Modul folgende Funktionen:
Das DefTax-Modul Grundsteuermodul ist mehr als nur eine Schreibmaschine zur Befüllung des Formulars. Es vereinfacht die elektronische Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes. Durch die neue DefTax/SAP-Schnittstelle können Ihre Daten und Werte ganz einfach aus SAP nach DefTax übertragen werden.
Im Grundsteuermodul werden die Anforderungen der Finanzverwaltung berücksichtigt:
1. Die rechtlichen Rahmenbedingungen:
2. Wer muss die Erklärung abgeben:
3. Wann muss eine Erklärung abgegeben werden:
Die Anwendung umfasst folgende Bereiche:
Im Modul Country-by-Country-Reporting stehen folgende Funktionalitäten zur Verfügung:
Im Modul "Meldepflicht nach § 138 (2) AO" stehen folgende Funktionalitäten zur Verfügung:
Lars Schreiber
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